Bachelorkolloquium

Bachelorkolloquium

Das Bachelorkolloquium ist die letzte Prüfung in Ihrem Bachelorstudium. Es setzt voraus, das sämtliche anderen Prüfungen erfolgreich absolviert wurden und das dies im Prüfungsamt aktenkundig ist. Sie können diese Voraussetzung selbst prüfen, indem Sie im LSF einen Leistungsnachweis erstellen.

  • Voraussetzung für das Bachelorkolloquium istdass alle anderen Leistungspunkte bereits erbracht sind, inklusive des vom Praktikumsverantwortlichen geprüften und beim Prüfungsamt vorliegenden Praktikumsnachweises und inklusive einer positiven Begutachtung Ihrer schriftlichen Bachelorarbeit.
  • Das Kolloquium dauert ca. 60 Minuten und besteht aus folgenden Teilen
    • ca. 15 minütiger Vortrag (Beamer, Folien) in dem in dem Sie über wesentlichen Aspekte ihrer Abschlussarbeit zusammenfassend berichten
    • praktische Vorführung der Ergebnisse (soweit möglich, zur Not Videoaufzeichnung hinzuziehen)
    • wissenschaftliches Fachgespräch (Fragen der Prüfungskommission) rund um das Thema Ihrer Abschlussarbeit sowie benachbarte und ergänzende Wissensgebiete
    • Beratung der Prüfungskommisssion und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
  • Am Ende des erfolgreich absolvierten Bachelorkolloquiums erhalten Sie einen vorläufigen Nachweis über Ihren Studienabschluss, den Sie z.B. für Bewebungen verwenden können. Für ein konsekutives Masterstudium erfolgt eine vorläufige Immatrikulation meist auch ohne diesen Nachweis, so dass Sie in der Regel mit einem Masterstudium beginnen können, selbst wenn das Bachelorkolloquium noch nicht stattgefunden hat. Erkundigen Sie sich hierzu bei der jeweiligen Immatrikulationsstelle.
  • An dem Tag des erfolgreich bestandenen Bachelorkolloquium endet Ihr Bachelorstudium. Beachten Sie dies bitte, z.B. für Ihren Versicherungsstatus oder falls Sie als Werksstudent angestellt sind.