FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Formulare
- Handzulassung(individuelle Belegung mit Unterschrift des Dozenten nach LSF Ablehnung)
- Prüfungsanmeldung(ersatzweise Belegung und Prüfung eines Moduls laut Übergangsregelung)
- Leistungsnachweis (ersatzweise Bestätigung einer absolvierten Leistung durch den Dozenten)
- Antrag auf Verlängerung der Abschlussarbeit
Mein Belegungswunsch wurde im LSF abgelehnt
Bei der Belegung ist die Anzahl der Plätze aus vielen Gründen limitiert. Z.B. gibt es in den Laboren nur eine feste Anzahl von Plätzen. Daher kann es passieren, das Ihr Belegungswusnsch abgelehnt wird, wenn Sie ein Modul ausserhalb Ihres Fachsemesters belegen wollen, z.B. im Wiederholungsfall oder beim Vor- oder Nachholen von Modulen.
Während der Restplatzvergabeim LSF findet regelmäßig eine Verlosung der freien Plätze statt, Sie können sich dort über mehrere Wochen verteilt mehrmals (einmal pro Woche) bewerben.
Gehen Sie nach einer Ablehnung durch das LSF möglichst bald zu dem Dozenten bzw. der Dozentin und sprechen mit ihm/ihr über Ihren Belegungswunsch. Die Dozenten können im Einzelfall entscheiden, ob noch ein Platz für Sie vorhanden ist.
Bringen Sie zu dem Gespräch das ausgefüllte Formular Handzulassung mit. Falls der Dozent Sie noch zulässt, lassen Sie ihn das Formular unterschreiben und werfen das Formular in den Briefkasten vor dem Büro von Frau Pfennig.
Prüfungsteilnahme oder Nicht-Teilnahme?
Die Teilnahme an einem Prüfungstermin erfordert im Regelfall eine rechtzeitige Prüfungsanmeldung durch Ihre Online Anmeldung im LSF.
Die Nicht-Teilnahme an einem Prüfungstermin (mit oder ohne vorherige Prüfungsanmeldung) liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Es werden keine Entschuldigungen oder Nachweise (ärztliches Attest o.ä.) verlangt, siehe Prüfungsverhinderung. Beachten Sie die Anzahl der möglichen Prüfungsversuche.
Generell ist es ratsam, mit den Modulen und Prüfungen nicht in Verzug zu geraten. Im Wiederholungsfall müssen Sie sich Ihren Stundenplan selbst konfliktfrei "bauen" und sich evtl. mit neuen Dozenten und neuen Prüfungsanforderungen auseinandersetzen.
Eine erneute Modulbelegung ist im Wiederholungsfall meist nicht erforderlich, aber eine erneute Prüfungsanmeldung. Sprechen Sie rechtzeitig zu Semesterbeginn mit den Dozierenden über die konkreten Prüfungsvoraussetzungen für Ihre geplante Prüfung!
Bei Schwierigkeiten in der ganz persönlichen Planung oder Durchführung Ihres Studiums kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor dem letzten Prüfungsversuch den Studienfachberater und die betreffenden Dozent*innen.
Hilfe, mein Modul wird nicht mehr angeboten!
Wenn Sie nach einer vorherigen Studienordnung studieren und dabei in Verzug geraten sind ist es möglich, dass einige Ihrer offenen Module nicht mehr angeboten werden. Schauen Sie in diesem Fall und nur in diesem Fall in der neuen Studienordnung nach, dort gibt es eine Äquivalenztabelle sowie zwei amtliche Korrekturen dazu.
Sollte in der Äquivalenztabelle ein konkretes Äquivalenzmodul benannt sein, belegen Sie dieses und legen dort die Prüfung ab. Im Zeugnis erscheint diese Note hinter dem Namem des ursprünglichen Modules. Eventuell ist keine Belegung / Prüfungsanmeldung über LSF möglich. In diesem Fall bitten Sie den Dozenten des neuen Modules um eine Handzulassung und benutzen das Formular zur Prüfungsanmeldung.
Sollte in der Äquivalenztabelle aber stehen "Einzelfallentscheidung des Prüfungsausschusses", so
- lassen Sie sich bitte vom Studienfachberater Prof. Schmidek individuell beraten. Da Sie keine Module doppelt absolvieren dürfen ist es erforderlich, dass Sie eine Tabelle erzeugen und mitbringen aus der hervorgeht:
- welche Module (oder Äquivalenzleistungen) Sie für Ihr Abschlusszeugnis bereits erfolgreich absolviert haben
- welche Äquivalenzleistungen Sie darüber hinaus belegt haben oder planen zu belegen
- welche restlichen Module aus Ihrem Abschlusszeugnis noch offen sind
- stellen Sie einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss in dem die Bezeichnung des urspünglichen und des Äquivalenzmoduls genannt werden. Sofern der Prüfungsausschusses Ihren Antrag befürwortet, geht es wie oben weiter, die Belegung und Prüfungsanmeldung erfolgt in diesem Fall durch Sie immer mit dem Formular zur Prüfungsanmeldung (Entscheidung des Prüfungsausschusses vorweisen oder in Kopie beilegen.
Konsultieren Sie in jedem Fall rechtzeitig zum Semesterbeginn (Belegungsfrist) den Dozenten des ersatzweise belegten Moduls und erkundigen Sie sich nach den Prüfungsvoraussetzungen!